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   RG, 19.12.1911 - Rep. VII. 76/11   

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https://dejure.org/1911,88
RG, 19.12.1911 - Rep. VII. 76/11 (https://dejure.org/1911,88)
RG, Entscheidung vom 19.12.1911 - Rep. VII. 76/11 (https://dejure.org/1911,88)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1911 - Rep. VII. 76/11 (https://dejure.org/1911,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Auflassungsvollmacht von der landesgesetzlichen Stempelabgabe auch dann befreit, wenn sie in einem notariell beurkundeten Verkaufsantrage erteilt ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflassungsvollmacht Stempel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Dieser Grundsatz greift nur dann nicht durch, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Urteilsbegründung verfahrensrechtlich zu beanstanden ist, wenn also insbesondere die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nichtrevisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (vgl. RGZ 78, 156; 159, 33 ff [51 f]).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 109/57

    Rechtsmittel

    Die Revision kann jedoch geltend machen, das Berufungsgericht habe Tatsachen außer acht gelassen, die es von dem Standpunkt der Auslegung aus hätte berücksichtigen müssen, die es selbst dem ausländischen Recht gegeben hat (vgl. BGHZ 3, 346, 347 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51]; RGZ 78, 156; 159, 51).
  • BGH, 22.06.1962 - I ZR 2/61

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision Verkennung der Beweislast rügt, ist dem erkennenden Senat eine Nachprüfung verschlossen, da es sich insoweit um materielle Normen des belgischen - also gemäß § 549 Abs. 1 ZPO nicht revisiblen - Rechtes handelt (BGHZ 3, 342, 345 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51] ; RGZ 78, 156; 159, 33, 51).
  • BGH, 27.03.1958 - II ZR 340/56

    Rechtsmittel

    Denn der Schleppkahn haftet nicht für ein etwaiges Verschulden der Führung seines Schleppers, dem die Leitung des Schleppzuges obliegt (§ 4 Abs. 3 BSchG; RGZ 65, 382; 78, 156; Urteil des BGH vom 2. Dezember 1955 I ZR 22/54).
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